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Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen
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Der Arbeitgeber hat nach § 3 "Beurteilung der
Arbeitsbedingungen" der Bildschirmarbeitsverordnung und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes bei
Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu ermitteln und zu
beurteilen. Besonderes Gewicht legt der Gesetzgeber auf die Berücksichtigung einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie auf körperliche Probleme und mentale Belastungen. Wir bieten Ihnen an:
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Ihre Vorteile:
Haben Sie Interesse an der Beurteilung von
Bildschirmarbeitsplätzen ? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie gerne weiter! E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de |
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Dipl.-Ing. Holger G. Maltz Kruppstrasse 253 D 42113 Wuppertal
www.ingenieurbuero-maltz.de info@ingenieurbuero-maltz.de |
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